Bei Zustandekommen von genügend Teilnehmer*innen werden eigene Akademieklassen (Lehrberufe Garten- und Grünflächengestalter*innen und Florist*innen) geführt. Der Vorteil besteht darin, dass der Unterricht für leistungsstarke Schüler*innen angeboten wird. Der Lernstoff der 1. Klasse ist in den 2 verbleibenden Klassen integriert.

Verkürzte Lehrzeit (Ausstellung des Lehrvertrags durch die WKO)


Um für Schulabgänger*innen die Lehre attraktiv zu machen, oder auch um Personen mit einem
Lehrabschluss einen Wechsel in ein anderes Fachgebiet zu ermöglichen, kann eine verkürzte Lehre
absolviert werden.


Voraussetzungen:


Personen, die nachweisen, dass sie

  • die Reifeprüfung einer AHS oder BHS bzw.
  • die Abschlussprüfung einer mindestens dreijährigen BMS,
  • eine abgeschlossene Lehre und Lehrabschlussprüfung oder
  • eine Facharbeiterprüfung in einem land- und forstwirtschaftlichen Lehrberuf erfolgreich
    abgelegt haben.

Anerkennung


Bei Vorliegen einer der genannten Voraussetzungen können Lehrberufe mit einer mindestens
dreijährigen Normallehrzeit in einer um ein Jahr verkürzten Lehrzeit erlernt werden.


Eine erweiterte Ausbildung im NQR 5 bietet die